Friedhof Mettmenstetten - Grabräumung
Für die Gräber im mittleren Teil auf dem Friedhof Mettmenstetten (links neben der Aufbahrungshalle) mit Bestattungsjahren 2001-2004 sowie im unteren Teil (unterhalb der Aufbahrungshalle) mit Bestattungsjahren 2000-2004 ist die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen. Diese Erd- und Urnengräber werden im Oktober aufgehoben.
Die Angehörigen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen, Kerzen, etc. bis spätestens am Mittwoch, 16. Oktober 2024 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt, ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht, die Aufhebung und Räumung der Grabfelder durch die Gemeinde Mettmenstetten.
30. April 2024
Friedhofvorsteherin Mettmenstetten