Ersatzwahl von einem Mitglied der Finanzkommission vom 25. September 2022 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Innert der fünftägigen Nachfrist sind keine neuen Wahlvorschläge eingereicht worden. Es wird daher folgender Vorgeschlagene gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Dietz Stefan, 1966, von Ammerswil AG, Rebrainstrasse 35, parteilos
Gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind Wahlbeschwerden innert
3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach Veröffentlichung der Ergebnisse, eingeschrieben an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Ammerswil, 26. August 2022 Wahlbüro Ammerswil