Ausserordentliche Öffnungszeiten

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Hausen am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
23.3.2020
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Einschränkung der Schaltergeschäfte aufgrund von Corona

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft und scharfe Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung der Verbereitung des Coronavirus mit Gültigkeit voraussichtlich bis 19. April 2020 angeordnet. Zudem hat er am 18. März 2020 für das Betreibungswesen den Rechtsstillstand erklärt.


Zwecks Umsetzung dieser Vorgaben hat die Gemeinde Hausen beschlossen, ab sofort auf Schaltergeschäfte und andere direkte Kundenkontakte zu verzichten und Dienstleistungen (insb. Baugeschäfte, Steuerfragen sowie diverse Geschäfte der Einwohnerkontrolle), nur noch per Email, per Telefon oder per Post zu erledigen.


Für zwingend erforderliche Schaltergeschäfte werden die Gemeindeverwaltung und das Betreibungs- und Gemeindeammannamt – nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung – weiterhin zur Verfügung stehen. Für telefonische Auskünfte sind die Gemeindeverwaltung und das Betreibungs- und Gemeindeammannamt zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.

 

Geschlossen sind ferner auch die Bibliothek und die betreute Sammelstelle Chratz. Sodann werden sämtliche Veranstaltungen und die Jubilarenbesuche bis auf Weiteres eingestellt und die Altpapier- und Kleidersammlung vom 4. April 2020 abgesagt.


Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bedanken wir uns.


Gemeindeverwaltung und Betreibungs- und Gemeindeammannamt Hausen a. A.