Amtliche Publikation

Erneuerungswahl von 3 Mitgliedern des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern für die Amtsdauer 2022 - 2026

Veröffentlicht von
Schulzweckverband Bezirk Affoltern
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
27.9.2021
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Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026

Erneuerungswahl von 3 Mitgliedern des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern für die Amtsdauer 2022 - 2026

Die Wahlvorsteherschaft des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern hat die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2022 - 2026 festgesetzt auf:

 

Sonntag, 27. März 2022

 

In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften können bis

 

Montag, 8. November 2021

 

bei der Sitzgemeinde des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern (Stadt Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis) Wahlvorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

 

Gemäss § 24 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) geben Personen die einen Wahlvorschlag unterzeichnen Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse (Strasse, Hausnummer, Wohnort) an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Der Kandidat oder die Kandidatin muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zudem können der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Bezüglich der Wählbarkeit wird auf § 23 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie die Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern verwiesen. Wählbar ist, wer im Bezirk Affoltern politischen Wohnsitz hat.

 

Die wahlleitende Behörde veröffentlicht anschliessend die Namen der vorgeschlagenen Personen und setzt eine Frist von 7 Tagen an, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden können.

 

Sind gemäss §§ 54 und 55 GPR die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Wahlvorschlagsformulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

28. September 2021

Stadtrat Affoltern am Albis