Öffentliche Mitwirkungsauflage zum Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
1.11.2023
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Öffentliche Mitwirkungsauflage zum Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde

 

Im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erstellt die Gemeinde Spreitenbach für die Quartiere Langäcker und Gyrhalde ein Entwicklungsleitbild. Aufgrund des Gebäudebestandes wird vielerorts im Gebiet in naher Zukunft ein Erneuerungszyklus erwartet. Zugleich werden die Quartierstruktur und einzelne Bauten von der Kantonalen Denkmalpflege als erhaltenswert eingestuft und mit einem Eintrag im Bauinventar gewürdigt. Mit dem Entwicklungsleitbild soll ein gemeinsames Verständnis für die zukünftige Entwicklung im Langäcker- und Gyrhaldequartier geschaffen werden.

 

Beim Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument. Als solches ist ein Leitbild nicht grundeigentümerverbindlich. Als wegleitende Grundlage für die Weiterentwicklung vom Langäcker- und Gyrhaldequartier soll das Entwicklungsleitbild aber zusätzlich politisch verankert werden. Hierzu wird der nun vorliegende Entwurf vom Entwicklungsleitbild der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Das Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde wird dereinst von Gemeinderat offiziell verabschiedet. Mit diesem Schritt wird das Entwicklungsleitbild behördenverbindlich. Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung erfolgt bei den nachgelagerten Entwicklungsvorhaben im Rahmen von Baubewilligungen oder gebietsspezifisch in Sondernutzungsplanungen.

 

Die Bevölkerung, Vereine, Verbände, politische Parteien und alle Interessierten sind eingeladen, ihre Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Entwicklungsleitbildes Langäcker-Gyrhalde abzugeben. Dies kann einfach und unkompliziert mittels Online-Teilnahme auf der E-Mitwirkungs-Plattform der Gemeinde www.mitwirken.spreitenbach.ch direkt im Bericht oder auf den Plänen erfolgen.

 

Alternativ liegen die Unterlagen zu den ordentlichen Bürozeiten am Schalter der Abteilung Planung und Bau im 1. OG vom Gemeindehaus Spreitenbach auf. Mitwirkungsbeiträge können auch schriftlich an den Gemeinderat eingereicht werden und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

Wirken Sie mit vom 2. November 2023 bis zum 31. Dezember 2023

 

Der Gemeinderat Spreitenbach bedankt sich im Voraus für Ihre konstruktive Mitarbeit.