Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023
- Genehmigung des Budgets 2024 und Festsetzung des Steuerfusses auf 90 %
- Genehmigung der Kreditabrechnung Ersatzneubau Betriebsgebäude Camping Türlen
- Kreditgenehmigung für Fenstersanierung am Mehrzweckgebäude
- Genehmigung des Kaufes Bauland Seebrigstrasse und Kreditgenehmigung
- Kreditgenehmigung für Hochwasserschutz und Schwellenersatz Fellibach
- Ablehnung der Biodiversitätsinitiative und Annahme des Gegenvorschlages des Gemeinderates
Rechtsmittelbelehrung
Beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
– innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
– innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Hausen am Albis, 1. Dezember 2023
Der Gemeinderat