Grund- und Verbrauchsgebühren

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
16.9.2021
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Grundgebühren für das Jahr 2022 und Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022

 

 

Der Gemeinderat setzte am 14. September 2021 die Grundgebühren für das Jahr 2022 und die Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wie folgt fest:

 

1.1. Wasser

 

2022

Vorjahr

Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt)

CHF 80.00

CHF 80.00

Grundgebühr Landwirtschaftsbetrieb

CHF 80.00

CHF 80.00

Grundgebühr Gewerbe

CHF 80.00

CHF 80.00

 

resp. indiv. Tarife

dito

 

 

 

Verbrauchsgebühr pro m3

CHF 1.40

CHF 1.40

 

 

 

1.2. Abwasser

 

2022

Vorjahr

Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt)

CHF 85.00

CHF 85.00

Grundgebühr Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe

CHF 85.00

resp. indiv. Tarife

CHF 85.00

dito

Versiegelte Flächen (Dächer, Plätze, Strassen)

pro m2

CHF   0.875

CHF   0.875

 

 

 

Klärgebühr pro m3 Wasserverbrauch

CHF   1.75

CHF   1.75

 

 

1.3. Abfallbeseitigung

 

2022

Vorjahr

Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt)

CHF 125.00

CHF 125.00

Grundgebühr Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe

CHF 125.00

CHF 125.00

Gewerbepauschale (nach geschätztem Aufwand)

indiv. Tarife

dito

 

 

1.4. Mehrwertsteuer

 

Die Grund- und Verbrauchsgebühr-Ansätze verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Für die Wassergebühren werden 2.5 %, für die Abwasser- und Abfallgebühren 7.7 % Mehrwert-steuer in Rechnung gestellt.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.

 

17. September 2021                                            

Gemeinderat Obfelden