Baugesuch 2023-0026 vom 15.09.2023 Schutzabklärung. Hauptikonerstrasse 3, Baugesuch 2023-0026 vom 15.09.2023 Schutzabklärung. Hauptikonerstrasse 3, Vers.-Nr. 114, Kat-Nr. 1286. Andermatt, Andimmo AGVers.-Nr. 114, Kat-Nr. 1286. Andermatt, Andimmo AG

Veröffentlicht von
Kappel am Albis
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
3.10.2024
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Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Hauptikonerstrasse 3, 8926 Uerzlikon


Betrifft

8926 Kappel am Albis


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Kappel am Albis hat den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Kappel am Albis und dem Eigentümer Andimmo AG, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 18, Assek.-Nr. 114 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1286, Hauptikonerstrasse 3, 8926 Uerzlikon, genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeinde Kappel am Albis zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.11.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.