Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Im Winkel 8, Rifferswil

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
3.10.2024
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Unterschutzstellungsvertrag Ensemble Im Winkel 8, bestehend aus Wohnhaus, Scheune und Schopf


Betrifft

8911 Rifferswil


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Rifferswil hat an seiner Sitzung vom 3. September 2024 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz PBG den verwatlungsrechtlichen Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Rifferswil und dem Eigentümer Peter Bleuler, Generalunternhemung AG für das Ensemble Vers.-Nrn. 98, 99 und 151 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2114, Im Winkel 8, Rifferswil, genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 240 Abs. 1 VRG). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.11.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.