Verkehrsanordnung: Zeisenbergstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 11 bis Einmündung Engelgasse, Rifferswil
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Rifferswil hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Rifferswil Zeisenbergstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 11 bis Einmündung Engelgasse.
Das Befahren des vorerwähnten Strassenabschnitts ist mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, welche das Betriebsgewicht von 3,5 Tonnen übersteigen, verboten. Ausgenommen mit schriftlicher Ausnahmebewilligung der Gemeinde.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.03.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich