dauernde Verkehrsanordnung

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
24.2.2025
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Verkehrsanordnung: Zeisenbergstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 11 bis Einmündung Engelgasse, Rifferswil


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Rifferswil hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Rifferswil Zeisenbergstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 11 bis Einmündung Engelgasse.

Das Befahren des vorerwähnten Strassenabschnitts ist mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, welche das Betriebsgewicht von 3,5 Tonnen übersteigen, verboten. Ausgenommen mit schriftlicher Ausnahmebewilligung der Gemeinde.



Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.03.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich

Rekursabteilung

Postfach

8090 Zürich