Unterschutzstellungsvertrag Werkstattgebäude Ankengasse 16
Betrifft
8911 Rifferswil
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Rifferswil hat an seiner Sitzung vom 19. November 2024 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz PBG den verwaltungsrechtlichen Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Rifferswil und den Eigentümern Wolfgang Moos und Rahel Moos-Dettwiler für das Werkstattgebäude Vers.-Nr. 78 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1150, Ankengasse 16, Rifferswil, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.01.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.