Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 19. März 2025
Politische Gemeinde
1. Festsetzung des kommunalen Verkehrsrichtplans – Genehmigung
2. Übernahme des Dorfplatzes und der Jonenbachstrasse (Abschnitt zwischen Brücke Dorfplatz und Albisstrasse) als Gemeindestrasse – Ablehnung. Nachträgliche Urnenabstimmung gemäss Art. 86 Abs. 3 Kantonsverfassung
3. Hauptantrag: Genehmigung Einführung einer Tempo-30-Zone auf den Gemeindestrassen (Verkehrsberuhigungskonzept) und des Rahmenkredits von CHF 190'000 - Genehmigung
a) Einführung einer Tempo-20-Zone (Begegnungszone) auf dem Dorfplatz/Im Winkel – Rückzug infolge nachträglicher Urnenabstimmung Traktandum 2
b) Einführung einer Tempo-20-Zone (Begegnungszone) im Quartier Ausserfeld – Rückzug infolge nachträglicher Urnenabstimmung Traktandum 2
Rechtsmittelbelbelehrung
Von der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Affoltern, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, folgende Rechtsmittel erhoben werden;
- Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- Und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
25. März 2025
Gemeinderat Rifferswil