Teilrevision Gebührentarif
Der Gemeinderat Rifferswil hat, gestützt auf Art. 5 der Gebührenvorordnung der Gemeinde Rifferswil vom 01.01.2018, an seiner Sitzung vom 11.06.2024 eine Teilrevision des Gebührentarifs beschlossen. Die Änderungen betreffen die Gebühren im Bauwesen.
Der gemeinderätliche Entscheid liegt während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Rifferswil, 25.06.2024
Gemeinderat Rifferswil