Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; stille Wahl
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des
Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen
worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro
die folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Hitz, Elisabeth, 1955, Lenzburgerstrasse 15, 5503 Schafisheim, parteilos
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte
GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung
der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen
seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag
nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des
Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro Schafisheim, 30. Mai 2024