Temporäre Signalisation

Veröffentlicht von
Schafisheim
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
12.3.2025
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Temporäre Signalisation während Bauzeit

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

 

Verfügende Behörde

Gemeinde

Name der Strasse

Art der Verkehrsbeschränkung

Gemeinderat

Schafisheim

Alte Seonerstrasse, Parzelle 199 und Bettenthal, Parzlle 576

Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr während der gesamten Bauzeit vom April 2025 bis Juni 2026.

 

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 14. März 2025 bis 14. April 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Schafisheim