Mitwirkung Revision Erschliessungsplanung Spreitenbach

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
13.11.2024
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Mitwirkung Revision Erschliessungsplanung Spreitenbach, Aufhebung alte kommunale Überbauungspläne, neuer Erschliessungsplan Industriegebiet Süd

 

Die Strasseninfrastrukturen der Gemeinde Spreitenbach wurden in den vergangenen Jahrzehnten mehrheitlich auf der Grundlage von kommunalen Überbauungsplänen erstellt. Einige der Planungen wurden revidiert, sind überholt und weichen von der heute realisierten Situation ab, was die Anwendung der Planungsinstrumente erschwert und zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Nicht mehr notwendige Erschliessungspläne werden aufgehoben. Im Industriegebiet Süd existiert heute eine Vielzahl von verschiedenen Überbauungs- und Erschliessungspläne, die der heutigen Situation nicht mehr gerecht werden. Die weiterhin benötigten Baulinien der aufzuhebenden Erschliessungs- und Überbauungspläne in diesem Gebiet werden mit dem neuen Erschliessungsplan "Industriegebiet Süd" gesichert. Die Planungsvorlage wurde vom Kanton bereits positiv vorgeprüft.

 

Gemäss Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) erfolgt die Mitwirkung zu der «Revision Erschliessungsplanung Spreitenbach, Aufhebung alte Kommunale Überbauungspläne, neuer Erschliessungsplan Industriegebiet Süd» vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024. Während dieser Zeit können die Unterlagen online auf der E-Mitwirkungsplattform (www.mitwirken.spreitenbach.ch) oder auf der Abteilung Planung und Bau, im 1. Obergeschoss des Gemeindehaus Spreitenbach, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

 

Mitwirkungseingaben zur Planungsvorlage können von der gesamten Bevölkerung bis am 17. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Vorschläge sind bevorzugt online direkt auf der E-Mitwirkungsplattform (www.mitwirken.spreitenbach.ch) zu erfassen. Alternativ können Beiträge auch schriftlich beim Gemeinderat, Bahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach, mit dem Vermerk «Mitwirkung Revision Erschliessungsplanung» eingereicht werden. Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

 

Gemeinde Spreitenbach