Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Bahnhofstrasse 96/98 mit teilweise Aufhebung Teilüberbauungsplan West (1978)
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zum Gestaltungsplan Bahnhofstrasse 96/98 gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz öffentlich aufgelegt. Bestandteil des Gestaltungsplans Bahnhofstrasse 96/98 ist die teilweise Aufhebung des Teilüberbauungsplans West vom 18.04.1978 (Baulinie).
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Montag, 20. November 2023 bis Dienstag, 19. Dezember 2023 am Schalter der Abteilung Planung und Bau im 1. Obergeschoss des Gemeindehauses, Bahnhofstrasse 2, Spreitenbach, auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetz sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinde Spreitenbach