Videoüberwachungsreglement

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Allgemeinverfügung
Veröffentlicht am
14.2.2024
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Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Spreitenbach

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Februar 2024, gestützt auf § 37f Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Spreitenbach erlassen.

 

Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

 

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 12. Februar 2024 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation in der Limmatwelle an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

15. Februar 2024

Gemeinderat Spreitenbach