Gemeindeversammlungsbeschlüsse28
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
28. November 2023wie folgt veröffentlicht:
- Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2023; Genehmigt
- Kreditabrechnungen
a. Schulanlage Seefeld; Instandstellung Aussenanlagen; Genehmigt
b. Wasserversorgung; Ersatzanschaffung Leitsystem; Genehmigt
c. Strassenunterhaltsfahrzeug; Ersatzanschaffung; Genehmigt
d. Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP); Genehmigt
e. Werkleitungserneuerung Poststrasse (Buchbühlstrasse – Grenze Killwangen)
a. Strassensanierung; Genehmigt
b. Ersatz Trinkwasserleitung; Genehmigt
c. Massnahmen Elektrizitätsversorgung und Kommunikationsnetz; Genehmigt - Verpflichtungskredit für die Erarbeitung eines Freiraumkonzepts im Siedlungsgebiet
(CHF 170‘000); Genehmigt - Verpflichtungskredit für den Ersatz des Mehrzweckfahrzeuges Feuerwehr
a. Anschaffung Verkehrsabteilungsfahrzeug (VAF) (CHF 125‘000); Genehmigt
b. Anschaffung Kommandofahrzeug (KDF) (CHF 73‘000); Genehmigt - Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Gemeindehauses in ein Schulhaus
(CHF 23‘200‘000); Genehmigt - Verpflichtungskredit für die Beleuchtungssanierung der gemeindeeigenen Liegenschaften (CHF 1‘035‘000); Genehmigt
- Verpflichtungskredit für die Erneuerung der technischen Anlagen der gemeindeeigenen Liegenschaften (CHF 770‘000); Genehmigt
- Verpflichtungskredit für die Sanierung der unteren Dorfstrasse
a. Kreditbegehren Deckbelag (CHF 650‘000); Genehmigt
b. Kreditbegehren Abwasserleitung (CHF 20‘000); Genehmigt
c. Kreditbegehren Wasserleitung (CHF 235‘000); Genehmigt
d. Kreditbegehren Werkleitungen (EVS/KNS) (CHF 195‘000); Genehmigt - Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit für die Erstellung einer PV-Anlage auf dem
Dach des Schulhauses Seefeld (CHF 150‘000); Genehmigt - Stellenantrag Schulsozialarbeit; Genehmigt
- Stellenantrag Liegenschaftenverwaltung; Genehmigt
- Mehrwertabgabereglement (MwAR) sowie Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit
über die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
a. Mehrwertabgabereglement (MwAR); Genehmigt
b. Zusatzkredit zur Revision der Bau- und Nutzugnsordnung (CHF 200‘000); Genehmigt - Budget 2024 und Steuerfuss; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2024