Grabräumung
Die Ruhezeit der Gräber der Bestattungsjahre 1997 und 1998 ist abgelaufen. Gestützt auf § 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements werden die Angehörigen der in den genannten Gräbern beigesetzten Verstorbenen ersucht, die vorhandenen Grabmäler und Pflanzen bis spätestens am Sonntag, 14. April 2024 zu räumen. Nach dieser Frist wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen.
Gemeinderat