Einwohnergemeindeversammlung 27.06.2023

Veröffentlicht von
Spreitenbach
Rubrik
Protokoll/Beschlüsse aus Versammlung
Veröffentlicht am
5.7.2023
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Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2023 wie folgt veröffentlicht:

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023; Genehmigt
  2. Rechenschaftsbericht 2022; Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2022; Genehmigt
  4. Fondsreglement über den Infrastrukturbeitrag IKEA; Genehmigt
  5. Verpflichtungskredit für die Planung der Passerelle IKEA – Tivoli Garten
    1.  Verpflichtungskredit für die Planung der Passarelle IKEA-Tivoli Garten (CHF 200‘000); Genehmigt
    2.  Finanzierung des Planungsvorhabens durch den Infrastrukturfonds IKEA; Genehmigt
  6. Verpflichtungskredit für die Planung der Sanierung und Umgestaltung der südlichen Zentrumsstrasse, der östlichen Bahnhofstrasse und dem zentralen Knoten beim neuen Gemeindehaus (CHF 310‘000); Genehmigt
  7. Verpflichtungskredit für die Gehwegergänzung Industriestrasse (CHF 215‘000); Genehmigt
  8. Verpflichtungskredit für die Projektierung der Ausgliederung der Gemeindewerke (EVS / KNS) (CHF 140‘000); Genehmigt
  9. Verpflichtungskredit für den Ersatz von Mittelspannungskabeln der Elektrizitätsversorgung (CHF 380‘000); Genehmigt
  10. Verpflichtungskredit für die Werkleitungssanierung Rotzenbühl- / Güterstrasse
    1. Kreditbegehren Deckbelag (CHF 140‘000); Genehmigt
    2. Kreditbegehren Wasserleitung (CHF 135 ‘000); Genehmigt
    3. Kreditbegehren Werkleitungen (CHF 415‘000); Genehmigt
  11. Verpflichtungskredit für die Sanierung der gemeindeeigenen Spielplätze (CHF 930‘000); Genehmigt
  12. Verpflichtungskredit für das Dorffest 2024 (CHF 900‘000); Genehmigt
  13. Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit ICT-Konzept Schule (CHF 410‘000); Genehmigt
  14. Musikschulreglement; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.

 

Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

 

Ablauf der Referendumsfrist: 7. August 2023.