Siedlungsentwässerung - Gebühren 2025

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
10.10.2024
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Siedlungsentwässerung - Gebühren 2025

 

Der Gemeinderat hat am 7. Oktober 2024 gestützt auf Art. 3.6  Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen die Benützungsgebühren für das Rechnungsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

Grundgebühr:     Fr. 0.13 je m2 gewichtete Fläche (2024: Fr. 0.13)
Mengengebühr: Fr. 1.70 je m3 (2024: Fr. 1.70)
- zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer (MwSt.) -

Die Grund- und Mengengebühren sind gegenüber 2024 auf dem bestehenden Niveau bestätigt worden.


Der Beschluss liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsicht auf bzw. kann auf www.stallikon.ch eingesehen werden.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

11. Oktober 2024
Gemeinderat Stallikon