Verkehrsanordnung
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Vorderbuchenegg
Bestehend:
Auf dem Albisrad-Wanderweg, Richtung Rifen Albis ab Parkplatz Restaurant Chnusperhüsli, bzw. Bucheneggstrasse und Richtung Felsenegg ab Parkplatz Restaurant Buchenegg ist der Verkehr mit Fahrzeugen verboten (allgemeines Fahrverbot). Die Zufahrt im Verkehr mit den Anwohnern sowie der land- und forstwirtschaftliche Verkehr sind gestattet.
Neu:
Die Durchfahrt ist für Radfahrer gestattet (Lockerung).
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
4. Dezember 2020
Gemeinderat Stallikon