Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
Auf die Wahlanordnung vom 7. Januar 2025 ist dem Gemeinderat Carmen Müller, geb. 1966, Stallikon, als Mitglied gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurde dieser Wahlvorschlag nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die vorläufig vorgeschlagene stimmt damit mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein. In Anwendung von § 54a Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und Art. 8 Gemeindeordnung (GO) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. März 2025 als Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 für gewählt erklärt:
Name, Vorname "Rufname" |
Jahr- |
Beruf |
Wohnort |
bisher/ |
Partei |
Müller Carmen |
1966 |
Pflegefachfrau (dipl. Gerontologin HF) |
Stallikon |
neu |
parteilos |
Der Wahlbeschluss kann auf www.stallikon.ch eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Veraltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
14. März 2025
Gemeinderat Stallikon