Anordnung Ersatzwahl - Ein Mitglied der Verbandsschulpflege des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Für den aus der Verbandsschulpflege des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern zurücktretenden Anand Weber ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen.
In Anwendung von Art. 27 Verbandstatuten sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politische Rechte (GPR) sind bis spätestens am 7. April 2025, 11.30 Uhr Wahlvorschläge von stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz im Bezirk Affoltern haben (§ 23 GPR und Art. 8 der Statuten des Schulzweckverbands), bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis, Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Bezirks Affoltern unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch bezogen werden oder unter der Telefonnummer 044 762 56 77 verlangt werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird ein erster Wahlgang am Sonntag 28. September 2025 durchgeführt.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag 30. November 2025.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 8. Oktober 2025, 11.30 Uhr können bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis, Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wahlleitende Behörde
Stadtrat Affoltern am Albis
25. Februar 2025