Verkehrsanordnung
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Hüttenrain, Abschnitt zwischen Wendeplatz und Hofstetterweidweg
Bestehend:
Auf dem Hüttenrain, Teilstück Wendeplatz bis südlich Liegenschaft Nr. 40 - 48 ist der Verkehr für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Der Zubringerdienst ist nur mit einer Ausnahmebewilligung der Gemeinde gestattet.
Neu:
Das Fahrverbot wird um ca. 60 Meter in Richtung Hofstetterweidweg ausgedehnt. Der Zubringerdienst ist gestattet.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
4. Dezember 2020
Gemeinderat Stallikon