Anordnung Behördenwahlen vom 27. März 2022

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Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
21.2.2022
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Anordnung Behördenwahlen vom 27. März 2022

Am Sonntag, 27. März 2022 findet der 1. Wahlgang der Erneuerungswahlen der kommunalen Behörden (Amtsdauer 2022 bis 2026) statt:

  • 5 Mitglieder und Präsidium des Gemeinderates 
  • 1 Mitglied der Schulpflege
  • 1 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
  • Kreisgemeinde Stallikon-Wettswil: 7 Mitglieder und Präsidium evang.-ref. Kirchenpflege

Auf Bezirksebene findet die Erneuerungswahl 1 Mitgliedes des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern statt. 

 

Die Wahlunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Die Details bezüglich der Ausübung des Wahlrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Recht innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Veraltungsrechtspflegegesetz (VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

22. Februar 2022
Gemeinderat Stallikon