Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Anordnung 2. Wahlgang
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 wird ein zweiter Wahlgang angeordnet. Der 2. Wahlgang findet am Sonntag, 18. Mai 2025, statt. In Anwendung von Art. 8 GO und §§ 54, 55 und 61 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet und den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt. Entscheidend ist das relative Mehr (§ 84b GPR).
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 liegen folgende Wahlvorschläge vor:
1 Mitglied der Schulpflege (3 Wahlvorschläge):
Name, Vorname "Rufname" |
Jahr- |
Beruf |
Wohnort |
bisher/ |
Partei |
Huggler Adrian |
1971 |
Bankangestellter |
Stallikon |
neu |
parteilos |
Schweizer Marc |
1990 |
Projektleitung Elektroplanung |
Stallikon |
neu |
parteilos |
Wallimann Roger |
1987 |
Verfahrenstechnik-Ingenieur ETH |
Stallikon |
neu |
GLP |
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
4. März 2025
Gemeinderat Stallikon