Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024
Die Stimmberechtigte der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung Budget 2025 mit Festsetzung Steuerfuss 85 %
- Genehmigung Kreditabrechnung Gemeindeanteil Wettbewerbskosten 1. Stufe Dorfzentrum Stallikon
- Genehmigung Teilrevision Anpassung Art. 16 und 28 Reglement Wasserversorgung (RWV)
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
29. November 2024
Gemeinderat Stallikon