Erneuerungswahl Friedensrichter/in - Wahlvorschlag eingereicht
Aufgrund der Wahlausschreibung vom 22. September 2020 ist für die Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 - 2027 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden, welcher in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht wird:
Schärer Jürg, 1943, Kaufmann i.R., In der Rehweid 12, 8907 Wettswil a.A. (bisher)
Innert einer Frist von 7 Tagen (bis Freitag, 20. November 2020) kann der Wahlvorschlag zurückgezogen oder können der Gemeindeverwaltung auch neue, von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde eigenhändig unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Liegt nach Ablauf dieser Frist nur ein Wahlvorschlag vor, wird ein Wahlzettel mit gedrucktem Wahlvorschlag, andernfalls ein leerer Wahlzettel verwendet (der 1. Wahlgang findet am Sonntag, 7. März 2021, statt).
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wettswil a.A., 13. November 2020
Gemeinderat Wettswil a.A.