Beschlüsse Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK)
Betrifft: Aeugst a. A., Affoltern a. A., Bonstetten, Hausen a. A., Hedingen, Kappel a. A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil, Stallikon und Wettswil a. A.
- Das Protokoll vom 15. Mai 2024 wird genehmigt.
- Das Arbeitsprogramm 2025 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Finanz- und Aufgabenplan 2025 wird zur Kenntnis genommen.
- Das Budget 2025 wird festgesetzt.
Beschlussdatum: 6.11.2024
Rechtliche Hinweise Publikation nach § 7 Gemeindegesetz (GG).
Das Protokoll und die Akten zu den Beschlüssen liegen beim Sekretariat ZPK, c/o Abteilung Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, ab dieser Publikation, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Gegen die Beschlüsse können − vom Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet − folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c Ziff. 4 sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Rekursschrift ist an den Bezirksrat Affoltern, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, zu richten.