Erneuerungswahlen der Mitglieder der Evang.-ref.
Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 - 2026
Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026 für den 27. März 2022 und einen allfälligen 2. Wahlgang für den 15. Mai 2022 an. Es werden - nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung - folgende Organe an der Urne gewählt:
- Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. (7 Mitglieder und Präsidentin/Präsident)
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Wahlvorschläge sind bis Mittwoch, 15. Dezember 2021, der Gemeindeverwaltung, Ettenbergstrasse 1, Postfach, 8907 Wettswil a.A., einzureichen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder stehen unter www.wettswil.ch zum Download bereit.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen nicht, werden amtliche Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, andernfalls wird die Wahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirkrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wettswil a.A., 5. November 2021
Gemeinderat Wettswil a.A.