Inkraftsetzung Ordnungsbussenverordnung inkl. Bussenliste
Mit GRB-Nr. 30 vom 14. Februar 2022 hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Polizeiverordnung die Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren in der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. sowie die Bussenliste per 1. März 2022 in Kraft gesetzt. Der Beschluss, die Ordnungsbussenverordnung inkl. Bussenliste sowie die Verfügung des Statthalteramtes Bezirk Affoltern stehen unter www.amtliche-nachrichten.ch/wettswil zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Wettswil a.A., 18. Februar 2022
Gemeinderat Wettswil a.A.