Bauprojekt: Lindenmoosstrasse 15, Affoltern am Albis
Bauherrschaft
Schmid AG Entsorgung und Recycling
Lindenmoosstrasse 15
8910 Affoltern am Albis
Projektverfasser
Tanner Odermatt Architekten AG
Zürichstrasse 120
8910 Affoltern am Albis
Projekt
Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG:
I. Abbruch und Ersatzneubau Bausperrgut- und Bauschuttaufbereitungsanlage sowie Wertstoffannahmestelle: 2004 wurde ein UVB für eine Menge von 17'600 t/a an angenommenen Bauabfällen erstellt. Zwischen 2019 bis 2021 betrugen die jährlichen Mengen in der Bauabfallaufbereitungsanlage Lindenmoos zwischen 25'000 - 30'000 t. Daher handelt es sich bei der neugeplanten Anlage (mit gleicher Kapazität wie die bisherige vor dem Brand) um eine wesentliche Änderung im Vergleich zur 2004 geprüften UVP-pflichtigen Anlage, was die Notwendigkeit einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) begründet.
II. Im Sinne von Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 PBG werden daher vom 4. Oktober bis zum 24. Oktober 2024 öffentlich aufgelegt:
- Baugesuchsunterlagen
- Umweltverträglichkeitsbericht (UVB).
Lindenmoosstrasse 15
8910 Affoltern am Albis
Katasterinformationen
Grundstück-Nr.: 5119, 6061
Zone: Industriezone
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Planauflage
Stadt Affoltern am Albis
Hochbau und Umwelt
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
Rechtsmittelfrist
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 24.10.2024
Auflagefrist