Reglement über die Gebühren für die Siedlungsentwässerungsanlagen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse

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Bonstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
27.3.2025
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27.3.2025 23:00
Reglement über die Gebühren für die Siedlungsentwässerungsanlagen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse
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Reglement über die Gebühren für die Siedlungsentwässerungsanlagen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 17. März 2025 folgendes Reglement genehmigt:

 

Reglement über die Gebühren für die Siedlungsentwässerungsanlagen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse

 

Das Reglement ist auf der Webseite www.bonstetten.ch abrufbar. Es liegt während der Rekursfrist ebenfalls beim Schalter der Einwohnerdienste, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten zur Einsicht auf. Das Reglement tritt nach unbenutztem Rechtsmittel per 1. Mai 2025 in Kraft.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Bonstetten, 28. März 2025

Gemeinderat Bonstetten

 

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