Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet, Genehmigung
Betrifft: 8934 Knonau
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Die Baudirektion Kanton Zürich hat den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet festgelegt. Die Gemeinde Knonau macht die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt und legt sie öffentlich auf (§ 15 i Abs. 1 HWSchV).
Beschluss-/Verfügungsnummer: BD 01066667
Beschluss-/Verfügungsdatum: 05.12.2022
Angaben zur Auflage
Die Verfügung und die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, öffentlich auf und können zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Knonau
Stampfistrasse 1
8934 Knonau
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.01.2023