Abfallgrundgebühr 2024
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 die Kehrichtgrundgebühr für das Jahr 2024 in Anwendung von Art. 11 und 12 der Abfallverordnung vom 19. Juni 2000 und Ziffer 2 des Gebührenreglements zur Abfallverordnung vom 6. November 2000 wie folgt festgesetzt:
Kehrichtgrundgebühr: Fr. 125.-- (bisher Fr. 110.--)
pro Haushalt, Landwirtschafts-, Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieb (zuzüglich MWST)
Der Preisüberwacher hat die Gebührenanpassung geprüft. Er erachtet den Bedarf für die Gebührenanpassung als gegeben und hat sie nicht beanstandet. Die Empfehlungen des Preisüberwachers liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis, Bereich Hochbau und Umwelt, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats Affoltern sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
22. Dezember 2023
Stadt Affoltern am Albis, Bereich Hochbau und Umwelt