Reglemente und Verordnungen
Die Schulpflege hat am 27. Juni 2024 folgendes Reglement genehmigt und per 10. Dezember 2024 in Kraft gesetzt:
- Betriebsreglement schulergänzende Betreuung Lollipop Ottenbach
Der Beschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
1. November 2024
Schulpflege Ottenbach