Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Aeugst hat mit Beschluss Nr. 195 vom 19. Dezember 2023 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Harmonisierung der Baubegriffe, zuhanden der öffentlichen Auflage und der Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.
Beschluss/Verfügungsnummer: 195
Beschluss/Verfügungsdatum: 19. Dezember 2023
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen vom 12. Januar 2024 bis 11. März 2024 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Aeugst, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.aeugst-albis.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 11. März 2023 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Aeugst, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis, einzureichen. Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Alsdann stehen die Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 11. März 2024
Kontaktstelle
Gemeinde Aeugst
Bauverwaltung
Dorfstrasse 22
8914 Aeugst am Albis