Teilrevision der Bau- und Zonenordnung aufgrund der Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern"; Verabschiedung z.Hd. der öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 14. Mai 2024 die Teilrevision aufgrund der Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern" bestehend aus:
- Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV
- Entwurf Bau- und Zonenordnung in synoptischer Darstellung
zuhanden der Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung nach § 7 PBG verabschiedet.
Im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG wird die öffentliche Auflage während 60 Tagen, d.h. 24. Mai 2024 bis und mit 23. Juli 2024 angeordnet. Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger erfolgt ebenfalls bis am 23. Juli 2024.
Die entsprechenden Unterlagen können während der Auflagefrist während den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Gemeindewebseite www.maschwanden.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist kann sich jede Person zur Revision äussern. Einwendungen sind bis am 23. Juli 2024 schriftlich an den Gemeinderat, Betreff: Teilrevision BZO, Mindestabstand von Windrädern, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft im Rahmen des Festsetzungsverfahrens entschieden (§ 7 PBG).
24. Mai 2024
Gemeinderat Maschwanden