Dauernde Verkehrsanordnung "Harzenrai"
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Maschwanden hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Harzenrai. Die rechtsgültig verfügte Tempo-30-Zone «Hinterdorf» wird mit der vorgenannten Strasse erweitert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert.
Harzenrai. Signalisation Einbahnverkehr. Der Verkehr von der Steinbüllenstrasse in Richtung Dorfstrasse ist verboten. Dadurch wird die Vortrittsregelung «Stop» bei der Einmündung in die Dorfstrasse hinfällig.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.11.2024
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
29. Oktober 2024
Gemeinderat Maschwanden