BG-Nr. 2023-163 Schmid AG, Entsorgung und Recycling, Abbruch bestehendes Gebäude, Ersatzneubau Bausperrgut- und Bauschuttaufbereitungsanlage sowie eine Wertstoffannahmestelle, Lindenmoosstrasse 15

Veröffentlicht von
Affoltern am Albis
Rubrik
Kommunales Bauprojekt
Veröffentlicht am
29.8.2024
Versionen
Korrektur
3.10.2024 22:00
BG-Nr. 2023-163 Schmid AG, Entsorgung und Recycling, Abbruch bestehendes Gebäude, Ersatzneubau Bausperrgut- und Bauschuttaufbereitungsanlage sowie eine Wertstoffannahmestelle, Lindenmoosstrasse 15
29.8.2024 22:00
BG-Nr. 2023-163 Schmid AG, Entsorgung und Recycling, Abbruch bestehendes Gebäude, Ersatzneubau Bausperrgut- und Bauschuttaufbereitungsanlage sowie eine Wertstoffannahmestelle, Lindenmoosstrasse 15
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Bauprojekt: Lindenmoosstrasse 15, Affoltern am Albis


Bauherrschaft

Schmid AG Entsorgung und Recycling

Lindenmoosstrasse 15

8910 Affoltern am Albis


Projektverfasser

Tanner Odermatt Architekten AG

Zürichstrasse 120

8910 Affoltern am Albis


Projekt

Abbruch und Ersatzneubau Bausperrgut- und Bauschuttaufbereitungsanlage sowie Wertstoffannahmestelle


Lindenmoosstrasse 15

8910 Affoltern am Albis


Katasterinformationen

Grundstück-Nr.: 5119, 6061

Zone: Industriezone


Rechtliche Hinweise und Fristen


Ort der Planauflage

Stadt Affoltern am Albis

Hochbau und Umwelt

Obere Bahnhofstrasse 7

8910 Affoltern am Albis


Rechtliche Hinweise

Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).


Rechtsmittelfrist

Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 19.09.2024
Auflagefrist