Bekanntmachung des Inkrafttretens der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
11.9.2023
Versionen
Korrektur
11.9.2023 22:00
Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden, Bekanntmachung des Inkrafttretens
11.9.2023 22:00
Bekanntmachung des Inkrafttretens der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Es gibt eine Korrektur dieser Publikation. Aktuelle Version anzeigen.

Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden, Bekanntmachung des Inkrafttretens

 

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden an der Gemeindeversammlung vom 13.06.2022 genehmigt und von der Baudirektion mit Verfügung ARE 0336/23 vom 07.06.2023 unter Vorbehalt von Dispositiv II, Art. 41 BZO Verzicht auf eine Mehrwertabgabe, genehmigt.

Gegen Art. 22 BZO wurde fristgerecht Rekurs erhoben. Für diesen Artikel gilt deshalb die aufschiebende Wirkung. 

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 01.09.2023 sind keine weiteren Rekurse zu verzeichnen, weshalb die teilweise genehmigte Teilrevision der Nutzungsplanung im Übrigen in Rechtskraft erwachsen ist. Sie tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.

12.09.2023
Gemeinderat Maschwanden