Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Maschwanden wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden an der Gemeindeversammlung vom 13.06.2022 genehmigt und von der Baudirektion mit Verfügung ARE 0336/23 vom 07.06.2023 unter Vorbehalt von Dispositiv II, Art. 41 BZO Verzicht auf eine Mehrwertabgabe, genehmigt.
Gegen Art. 22 BZO wurde fristgerecht Rekurs erhoben. Für diesen Artikel gilt deshalb die aufschiebende Wirkung.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 01.09.2023 sind keine weiteren Rekurse zu verzeichnen, weshalb die teilweise genehmigte Teilrevision der Nutzungsplanung im Übrigen in Rechtskraft erwachsen ist. Sie tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
12.09.2023
Gemeinderat Maschwanden